AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Designcon gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

2. Ausführungsunterlagen 

Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende erforderliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadensversicherung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. 

3. Liefertermine 

Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, wenn uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Kunde uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen hat. 

4. Gewährleistung 

Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir nach unserer Wahl binnen angemessener Frist das Werk neu herstellen oder nachbessern. Misslingt Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung ist erst misslungen, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen oder der Art des Mangels ergibt sich etwas anderes. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, so kann der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, wir erhalten von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz. Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung. §§ 438 Abs.3, 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt. 

5. Preise und Zahlungsbedingungen 

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.  

6. Beanstandungen 

Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sonst ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über die Farbe, Helligkeit oder den Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5 % können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster. 

7. Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Soweit der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Ware diese weiter verarbeitet, sind wir Hersteller i. S. d. § 950 BGB. Wir räumen dem Kunden jedoch einen Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis etwaiger geleisteter Teilzahlungen zum Gesamtwerklohn ein. Der Kunde ist sich mit uns über den Eigentumsübergang einig. 

8. Haftung 

Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsschluss sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit trifft, es sei denn, der Schaden ist durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, haften wir nicht, wenn nicht uns oder unseren Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution. Vorstehende Haftungsbeschränkungen entfallen, soweit Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder eines in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogenen Dritten verletzt wurden. 

9. Versand und Verpackung 

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Alle Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. 

10. Kennzeichnung

Designcon ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Designcon und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Designcon ist berechtig, von Produkten und Dienstleitungen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese zur Eigenwerbung zu verwenden, soweit dies nicht vorab vom Auftraggeber widersprochen wurde.

11. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Designcon ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen uns und dem Käufer ergebene Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihnen geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest.  
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.